Touristen müssen Hotels in Bayern verlassen
Schlechte Nachricht für Touristen in Bayern: Sie müssen ihren Urlaub wegen der verschärften Corona-Maßnahmen vorzeitig abbrechen – und das ausgerechnet in den bayerischen Herbstferien.
Touristen müssen Hotels in Bayern spätestens am Vormittag des 2. November verlassen. Touristische Übernachtungen seien von dem Tag an nicht mehr gestattet, sagte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums.
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BERLIN LIVE: Demo Querdenken Alexanderplatz 31.10.2020
Justizministerium verklagt Weltgröße Investment Bank Goldman-Sachs in einem massiven Betrugsfall
Das US-Justizministerium kündigte Anklagen gegen einen malaysischen Finanzier und zwei Bankiers von Goldman Sachs. Ihnen wird vorgeworfen, an einem Geldwäschering im Zusammenhang mit dem 1MDB-Investmentfonds beteiligt gewesen zu sein. Ebenfalls angeklagt wurde Tim Leissner, ein ehemaliger Bankier von Goldman Sachs, der sich der Geldwäsche-Verschwörung und der Verschwörung zur Verletzung ausländischer Bestechungsgesetze schuldig bekannte. Ein weiterer ehemaliger Goldman-Beamter, Ng Chong Hwa, 51, auch bekannt als Roger Ng, wurde am früheren Donnerstag in Malaysia verhaftet und der Umgehung interner Buchhaltungskontrollen beschuldigt, so die Staatsanwälte.
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Magischer Wahlkampf USA: Hexenzauber gegen Trump soll Biden auf den „Thron“ verhelfen
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Am 3. November 2020 wählt das amerikanische Volk seinen 46. Präsidenten. Der Wahlkampf zwischen Donald Trump und seinem Herausforderer Joe Biden von den Demokraten befindet sich im Endspurt. Viele sehen in dieser Wahl ein historisches Ereignis von großer Bedeutung, das den zukünftigen Weg Amerikas und vielleicht auch der ganzen Welt entscheidend bestimmen wird.
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Die Teilnehmer einer für Samstag in Karlsruhe geplanten Protestkundgebung gegen die Corona-Auflagen müssen laut einem Gerichtsentscheid keine Masken tragen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab am Freitagabend nach eigenen Angaben einem Eilantrag der Organisatoren der Querdenken-Demo statt. Die von der Stadt Karlsruhe angeordnete Maskenpflicht greife unverhältnismäßig in die Versammlungsfreiheit ein, hieß es zur Begründung.
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