Gericht hebt Maskenpflicht in bestimmten Bereichen in Region Hannover auf
Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine in der Region um die niedersächsischen Landeshauptstadt geltende Maskenpflicht in „Ladengebieten“, „Einkaufszentren“ und „Einkaufsstraßen“ am Dienstag in einem Eilverfahren aufgehoben. Die Begrifflichkeiten in der Allgemeinverfügung seien nicht ausreichend bestimmt, erklärte das Gericht. Es sei nicht klar erkennbar, ab wann ein Bereich als „Einkaufsstraße“, „Ladengebiet“ oder „Einkaufszentrum“ einzustufen sei. Erläuterungen enthalte die Verfügung nicht. (Az. 15 B 5704/20).
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