Dr. Michael Brunner, Anwälte für Grundrechte (Österreich) mit einer Sensationsmeldung Mit dem heute am 29.10.2020 zugestellten Urteil vom 01.10.2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof mehrere Maßnahmen des ersten Lockdown (konkret Bestimmungen der „Nachfolge-Verordnungen“ (= der sogenannten „Lockerungsverordnung“) für verfassungswidrig erklärt. Grund: die Entscheidungsgrundlagen für die „alternativlosen“ Maßnahmen waren unzureichend dokumentiert, und nicht nachprüfbar.