Pandemievertrag und globale Überwachung

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Verhandlungen zum geplanten Pandemievertrag sind vornehmlich auf Drängen der Europäischen Union aufgenommen worden. Der erste Vorschlag  zum neuen Vertrag wurde vom Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, auf dem Pariser Friedensgipfel schon im November 2020 gemacht, der dann von der G7, dem Europäischen Rat (Februar 2021) (4) sowie vom WHO-Generaldirektor (März 2021) aufgegriffen wurde. Die außerordentliche Weltgesundheitsversammlung setzte sodann im Dezember 2021 ein internationales Verhandlungsgremium zur Ausarbeitung eines neuen Pandemievertrages, den Intergouvernemental Negotiating Body (INB), ein. Der Zeitrahmen für die Vertragsausarbeitung ist angesichts der Tatsache, dass sich internationale Vertragsverhandlungen normalerweise über mindestens ein Jahrzehnt erstrecken, sehr eng gesetzt. Das INB hat in seiner ersten Sitzung aber bereits die möglichen Inhalte des Vertrages in einem Arbeitsentwurf  skizziert. Diese beruhen wiederum auf den Resultaten eines vom INB durchgeführten Konsultationsprozess mit WHO-Mitgliedstaaten und sogenannten privaten „Stakeholdern“ (zusammengefasst in diesem Bericht). Der Arbeitsentwurf soll in der nächsten INB-Sitzung im Juli 2022 mit weiterem Inhalt entlang der vier Teilbereiche Pandemieprävention, -vorbereitung, -bekämpfung und -erholung (prevention, prepardness, response, recovery) gefüllt werden. Die Verhandlungsergebnisse des INB sollen dann zur möglichen Annahme durch die 194 WHO-Mitgliedsstaaten im Mai 2024 der 77. Weltgesundheitsversammlung übermittelt werden…

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