Schauspielerin Eva Herzig nach „freier“ Entscheidung gegen Impfung gefeuert

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Mit der Impffreiwilligkeit ist es dasselbe wie mit der Meinungsfreiheit: Formal existiert sie – nur muss dann der, der davon Gebrauch macht, „mit den Konsequenzen leben“. Und so wie bei Personen mit unerwünschter Gewinnung ein falsches Wort, ein verfänglicher „Feindkontakt“ oder Applaus von der falschen Seite zu gesellschaftlicher Ausgrenzung und Stigmatisierung führen kann, reicht neuerdings dann eben auch „Impfverweigerung“ aus, um kaltgestellt und geschnitten zu werden.

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