OVG Brandenburg: Masken-Befreite müssen Dritten nicht ihre Diagnose offenlegen

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OVG Brandenburg: Masken-Befreite müssen Dritten nicht ihre Diagnose offenlegen
Brandenburgs Regierung wollte mit einer verschärften Eindämmungsverordnung Gefälligkeitsattesten entgegenwirken, mit denen Ärzte Bürger von der Maskenpflicht befreien würden. Diese sollten fortan auch ihre Diagnose Dritten gegenüber preisgeben. Das OVG stoppte dies.
 
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