Anwälte für Aufklärung bitten Leopoldina um eidesstattliche Versicherung

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Eine hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe der Leopoldina – die Nationale Akademie der Wissenschaften – hatte in ihrer 6. Ad-hoc-Stellungnahme vom 23. September 2020 zur Corona-Virus Pandemie erklärt: „Der Nachweis von Virus-RNA durch die RT-PCR ist gleichbedeutend mit einer Infektion der positiv getesteten Person.“ Ein wissenschaftlicher Nachweis war dieser Stellungnahme allerdings leider nicht beigefügt.  

www.journalistenwatch.com

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