Diskriminierung hat neuerdings auch vor deutschen Gerichten Bestand – Corona macht’s möglich: Das Münsteraner Verwaltungsgericht entschied jetzt, dass Schüler, die keine Maske tragen, vom Unterricht ausgeschlossen werden können – selbst wenn sie ein Attest vorweisen können. Hintergrund des Urteils war die Klage der Eltern von zwei Grundschülern, die das Tragen ihrer Masken unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verweigert hatten.
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