Ein Münchner Gastwirt bekommt von seiner Versicherung gut eine Million Euro wegen der Zwangsschließung seines Betriebs im Zuge des Corona-Lockdowns.
Bei der Höhe der Entschädigung seien weder das Kurzarbeitergeld noch staatliche Corona-Liquiditätshilfen anzurechnen gewesen, da diese keine Schadensersatzleistungen seien, urteilte das Landgericht München I am Donnerstag. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az. 12 O 5895/20).
Eine Reihe von Gastwirten hat gegen ihre Betriebsschließungsversicherung Klage eingereicht, weil diese trotz der im Corona-Lockdown geschlossenen Gaststätten nicht für die Einnahmeausfälle aufkommen wollen. Dem Landgericht zufolge sind mittlerweile 86 Klagen eingegangen.
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