Corona-Justiz: Gericht bestätigt Berufsverbot gegen ungeimpften Zahnarzt
Erneut haben deutsche Richter ein Berufsverbot gegen einen impfkritischen Mediziner verhängt: Am Montag wies das Verwaltungsgericht Osnabrück den Eilantrag eines nicht gegen Corona geimpften Zahnarztes zurück, der sich damit gegen ein vom Landkreis Grafschaft Bentheim verhängtes Tätigkeitsverbot zur Wehr setzte. Es handelt sich um keinen Einzelfall. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Mann als Zahnarzt regelmäßig „in unmittelbarem Kontakt zu den Mund- und Nasenöffnungen seiner Patienten” stehe. Dadurch seien sowohl das Infektionsrisiko für den Mediziner als auch das Übertragungsrisiko für Patienten erheblich erhöht, behaupteten die Richter. Wer in Heil- und Pflegeberufen arbeite, trage eine besondere Verantwortung gegenüber seinen Patienten, hieß es weiter. Man fragt sich bei solchen Begründungen, was die so urteilenden Juristen eigentlich glauben, wie Ärzte vor dem Jahr 2020 behandelt haben und wieso damals nie faktische Impfzwänge existierten wegen aller erdenklichen hypothetischen Gesundheitsrisiken, die es auch damals schon gab (und zwar weitaus gravierender als Corona). Eben hierin zeigt sich das Ausmaß der kollektiven Psychose, die sogar die Rechtsprechung anscheinend fest im Griff hält…
Berlin – Woche der Demokratie – Tag 3
Frankreich schafft alle Corona-Maßnahmen ab
Aus und vorbei: Frankreich hat heute sämtliche Corona-Maßnahmen aufgehoben – auch für Reisende. In Österreich entfällt die Quarantänepflicht für Covid-19-Infizierte. Neuseeland lockert seine Einreisebeschränkungen. Nur Deutschland unter seinem Corona-Regime betreibt – während das Land mit Vollgas an die Wand gefahren wird – mit dem Chefpaniker Lauterbach das Corona-Geschäft weiter. In Frankreich werden am Montag sämtliche Corona-Maßnahmen aufgehoben. Für Reisen nach Frankreich sind nun ein Nachweis über den Corona-Impfschutz, einen Negativtest oder den Genesenenstatus nicht mehr vorgeschrieben. Bislang mussten Personen bei der Einreise entweder vollständig geimpft sein oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können, bei Reisenden aus der EU und einigen anderen Ländern wurde auch der Nachweis einer kürzlich überstandenen Infektion akzeptiert. Dies ist nun nicht mehr erforderlich. Neuseeland hat ebenfalls abgerüstet und seit der Nacht seine Grenzen für Reisende aus aller Welt geöffnet. Es ist der letzte Öffnungsschritt, nachdem der Inselstaat sich im Zuge der Corona-Pandemie im März 2020 wahnsinniger Weise dem Zero-Covid-Diktat unterworfen und sich – erfolglos- weitgehend von der Außenwelt abgeschottet hatte….
Trump: Ungeimpfte Soldaten verdienen sowohl eine Entschuldigung als auch ihre Jobs zurück
Chefarzt mahnt Gesundheitsamt: Krankenstand bei geimpftem Personal fünfmal höher
Das Gesundheitsamt wandte sich bereits im Juni an Dr. med. Markus Motschmann, Chefarzt einer Klinik für Augenheilkunde im Landkreis Börde. Der Grund: Ein drohendes Betretungs- oder Tätigkeitsverbot wegen fehlenden Impfnachweises. Motschmann publizierte am 17. Juli auf Facebook seine Erwiderung an das Amt. Darin sprach er die negativen Konsequenzen des Impfzwangs für Personal und Patienten an und warnte vor einem Ende der Versorgung. So teilte er mit, dass die Mehrzahl der Mitarbeiter in seiner Augenabteilung nicht geimpft sei oder es ablehne, sich weitere experimentelle mRNA-Präparate verabreichen zu lassen. Mit mehr als 7.000 operativen Eingriffen im Jahr stellt man in der Klinik Motschmann zufolge nicht nur die klinische augenärztliche Versorgung im Landkreis sicher, sondern auch die von Patienten aus benachbarten Regionen. Käme es nun zu einer Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, ist für den Mediziner die Konsequenz klar: Die Versorgung könnte nicht mehr aufrechterhalten werden. Auch die gesundheitlichen Konsequenzen der Impfungen spricht er an: So mahnt er, dass seit Beginn der Impfkampagne der Krankenstand unter geimpften (“gespikten”) Mitarbeitern in der Abteilung etwa fünfmal höher sei als bei jenen, die die Impfung abgelehnt haben…