Vorweg, die Aktionen des Bill Gates sind in den letzten Jahrzehnten, höflich formuliert, äußerst dubios. Dabei ist fraglich, inwieweit dieser Herr sich psychisch überhaupt in irgendeiner Form unter Kontrolle hat. Dies sieht man auf diesen Archivaufnahmen aus 1998, aber auch anhand seiner engen Freundschaft zum Zuhälter für Kinderprostitution, Jeffrey Epstein, der zudem ein Agent des Mossad gewesen sein soll. Es zahlt sich bei jedem öffentlichen Auftritt von Gates aus, seine Mimik und Körpersprache zu studieren. Gates mag sich selbst vielleicht für einen guten Menschen und Philantrophen halten, allerdings darf man nicht vergessen, dass seine vermeintliche Wohltätigkeit immer dazu führt, ihn selbst noch reicher zu machen. Das hat Sven Flieshardt bereits im Jahr 2020 in diesem Video ziemlich kurzweilig auf den Punkt gebracht. Damals überwies Europa im Zuge der vorgeblichen Corona-Krise 7,3 Milliarden US Dollar an Bill Gates – aus Steuergeldern, versteht sich (Quelle: ec.europa.eu). In genanntem Video legte er schon damals die Beziehung von Gates zur WHO offen. Auf Dritte, die keine ideologischen Scheuklappen haben und Gates als Heiligen oder gar Gott ansehen, wirken seine Anstrengungen nicht erst seit Covid-19 krankhaft – speziell weil Gates ja über keinerlei Ausbildung im Gesundheitsbereich verfügt. Besonders bedenklich sind seine Gen-Experimente mit Stechmücken…
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OLG Stuttgart: Bußgeld wegen Maskenpflicht und Maßnahmen im Jahr 2020 ist verfassungswidrig
Die Anwaltskanzlei Dr. Lipinski veröffentlichte am 4. Mai einen umfangreichen Pressetext, der einen wesentlichen Erfolg vor dem Oberlandesgeicht Stuttgart beschreibt und den wir in Folge wiedergeben wollen. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte die Bußgeldbewehrung der Maskenpflicht gemäß Coronaverordnung vom Mai 2020 für verfassungswidrig. Die drei Bußgeldrichter des OLG-Senats hielten fast sämtliche Corona-Maßnahmen bis 19.11.2020 für verfassungswidrig.
Pressemeldung der Rechtsanwaltskanzlei Lipinski, Heidelberg
Rechtsanwalt Dr. Lipinski hat für seinen Mandanten, den Corona-Maßnahmen- und Impfpflichtkritiker Hans Tolzin, einen großen Erfolg beim Oberlandesgericht Stuttgart errungen. Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Bußgeldbescheid, den der Mandant im Juni 2020 erhalten hat, weil er es „gewagt“ hatte, am 16.05.2020 in einer Stuttgarter U-Bahn keine sog. Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dr. Lipinski für seinen Mandanten Einspruch ein. Die daraufhin stattgefundene mündliche Verhandlung beim Amtsgericht Stuttgart zeichnete sich vor allem durch die schlichte Unlust und Arbeitsverweigerung der jungen Amtsrichterin aus, sich umfassend mit den vielen verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen wenigstens ansatzweise auseinanderzusetzen, was zur Verurteilung des Mandanten führte. Hiergegen wurde Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht Stuttgart erhoben. Bereits mit Beschluss vom 05.04.2023 legte der laut Gesetz grundsätzlich alleinzuständige Einzelrichter das Rechtsbeschwerdeverfahren seinem gesamten Senat vor…