Kartellverstoß! Gericht untersagt Kooperation von Google und Bundesgesundheitsministerium

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Gericht untersagt Kooperation von Google und BundesgesundheitsministeriumDas Landgericht München I hat eine Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Internetkonzern Google bei Informationsangeboten vorläufig untersagt. Das Gericht bewertete es in einer Entscheidung vom Mittwoch als Kartellverstoß, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen anzuzeigen, die aus Inhalten des Gesundheitsportals des Ministeriums gespeist und mit diesem Portal verlinkt sind.

 www.epochtimes.de

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