Kaum Obduktionen an Corona-Toten – obwohl Infektionsschutzgesetz sie billigt

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Kaum Obduktionen an Corona-Toten – obwohl Infektionsschutzgesetz sie billigt
In Mecklenburg-Vorpommern wurde nur an acht von 480 Corona-Toten eine Obduktion durchgeführt, auch in vielen anderen Bundesländern geschieht dies selten. Rechtsmediziner üben nun Kritik: Das Gesetz würde sie billigen, und die Wissenschaft hätte erheblichen Nutzen.
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