Befreiung von Maskenpflicht: Ihre Diagnose geht niemanden etwas an | Politikstube
Patienten mit einem Maskenbefreiungsattest werden inzwischen teilweise dazu gezwungen, ihre Diagnose gegenüber Mitarbeitern der Ordnungsämter und Polizeivollzugsbeamten offenzulegen, wenn sie sich im öffentlichen Raum bewegen. Grund hierfür sind die jüngeren gesetzlichen Anpassungen der sogenannten Corona-Schutzverordnungen durch die Landesregierungen. Diese stellen, auch in Umsetzung des gegen den Widerstand der AfD-Fraktion im Bundestag verabschiedeten „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ immer höhere Anforderungen an die Qualität eines ärztlichen Attestes, das eine Befreiung von der Maskenpflicht belegt. In mehreren Ländern verlangt die Exekutivgewalt, dass gesundheitlich eingeschränkte Bürger anhand ihres Attestes ihre konkrete Diagnose, die eine Maskenunverträglichkeit indiziert, belegen. Dies ist ein enormer Eingriff in den Datenschutz und in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten.