„Es kann sein, dass wir nicht in der Lage sind, eine ausreichende Wirksamkeit oder Sicherheit unseres COVID-19-Impfstoffs und/oder variantenspezifischer Formulierungen nachzuweisen, um eine dauerhafte behördliche Zulassung in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, der Europäischen Union oder anderen Ländern zu erlangen, in denen der Impfstoff für den Notfalleinsatz zugelassen oder eine bedingte Marktzulassung erteilt wurde.“ Nein, das ist keine Verschwörungstheorie. Diese Textpassage stammt aus dem Jahresbericht von Biontech für die US-Börsenaufsicht, aus der „FORM 20-F“, vom Januar dieses Jahres. Darin müssen ausländische Wertpapieremittenten alles offenlegen – insbesondere die Risiken. Sonst drohen ihnen hohe Schadensersatzforderungen. Ich war so baff, als ich diese Zeilen im Blog von Vera Lengsfeld fand, dass ich mich sofort selbst auf Suche nach der Originalquelle machte. Mario Martin aus meinem Team fand sie dann – auf der Seite von Biotech. Sie finden sie hier, quasi im Kleingedruckten, unter „Risk Factors“ im „Part 1“, Punkt D…