Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags setzt sich mit möglichen Strafen für Impfverweigerer auseinander – und die haben es in sich. Demnach gelten Impfverweigerer als Straftäter und können mit Geldbußen bis 25.000 Euro sowie bis zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt werden. Auch körperliche Gewalt zur Durchsetzung der sogenannten Impfung sei möglich, so die Verfassungsrechtler. Was mit Genesenen passiert, bleibt im Unklaren. Bisher verzichtet man seitens der Politik in den Entwürfen noch auf die Konsequenzen zu verweisen, die eine „Impf“-Verweigerung für die menschlichen Versuchskaninchen haben wird. Doch das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes ist eindeutig. Impfverweigerer können nicht erst per Gesetz zu Straftätern werden, es reicht bereits eine Verordnung, um sie mit Zwangsmaßnahmen gefügig zu machen…