Das Berliner Verwaltungsgericht hat auf Klage zweier Betroffener die Herabsetzung des Zeitraums, in dem sie als genesen gelten, von sechs auf drei Monate gekippt. Es erklärte sich für zuständig, da es sich um eine Verordnung des Bundes handelt. Für diese sei der Gerichtsstand Berlin, unabhängig vom Wohnort des Klägers. In der Begründung seiner Entscheidung bezog sich das Gericht einzig auf den ersten Punkt der Argumentation der Anwältin Jessica Hamed. Diese hatte vorgebracht, dass die Delegierung der Entscheidung an das RKI verfassungswidrig sei. Die Aufhebung der Verkürzung für die beiden Kläger erfolgte im Sinne eines vorläufigen Rechtsschutzes…