Beate Bahner hält in einem neuen Rechtsgutachten fest: Der PCR-Test wird in medizinisch beispielloser Weise für Zwecke missbraucht, die weder mit einer Corona-Erkrankung, noch mit Gesundheitsschutz zu tun haben. Das Infektionsschutzgesetz wird ihr zufolge zur Durchsetzung der maßlosesten Grundrechtsverletzungen missbraucht, die es in der Bundesrepublik Deutschland je gegeben hat. Die Testungen mit Schnell- und PCR-Tests seien sofort einzustellen. Ihrem Rechtsgutachten zur Strafbarkeit der Corona-Impfung nach § 95 AMG vom 27. Dezember 2021 – lesen Sie dazu auch: ‘Rechtsgutachten: “Impfung mit Comirnaty ist Straftat! Es besteht konkrete Lebensgefahr!”‘ – lässt Dr. Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg, nun ein weiteres folgen…