Ab dem 16. März 2022 gilt in Bayern eine generelle Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und bei Pflegediensten. Die Politik argumentiert, dass die sich damit ergebende Übergangsfrist genügend Zeit biete, sich jetzt noch impfen zu lassen. Das sehen anscheinend viele Angestellte in den entsprechenden Einrichtungen im bayerischen Bezirk Unterfranken anders. Sie erwägen den Wechsel des Arbeitgebers bzw. des Berufes und kündigen…