Eine Verfassung ist nur eine solche, wenn sich ein Volk diese selbstbestimmt und in freier Entscheidung gibt, was bedeutet, dass die Menschen insgesamt darüber abstimmen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist zwar einer der besten Verfassungsentwürfe der Welt, da es in den Artikeln 1 bis 19 die wichtigsten Forderungen der Menschenrechte spiegelt. Es ist aber keine Verfassung, weil sie dem Volk „gegeben wurde“. Und dieses Volk durfte seit dessen Verkündung im Jahr 1949 weder über die Erstfassung noch über irgendeine der unzähligen späteren Änderungen, die durch die politische Elite des Landes betrieben wurden, in direkter und freier Wahl abstimmen.
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