Auch wenn mittlerweile vor allem das Thema Impfen die Corona-Debatte bestimmt: Der mutmaßliche „Gold-Standard“ unter den Nachweisverfahren für eine Corona-Infektion sorgt nach wie vor für Kontroversen. Für ein Verfahren am Amtsgericht Heidelberg forderte die Fachanwältin Beate Bahner ein Gutachten von Prof. Dr. Christian Drosten.