Einschränkungen im Herbst und Winter: Obergrenze für Feiern, Ausschankverbote und mehr
Die Bundesregierung will mit den Ländern ein gemeinsames Vorgehen in der kritischen Herbst- und Winterzeit erreichen. Ob das gelingt?
Der Bund schlägt für Feiern in privaten Räumen eine Obergrenze von 25 Teilnehmern vor. In öffentlichen Räumen solle die Grenze bei maximal 50 Teilnehmern liegen, heißt es in einem der dpa in Berlin vorliegenden Entwurf einer Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Dienstag. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung über die Zahlen berichtet. Insgesamt schlägt der Bund ein regional abgestuftes Vorgehen vor – keine pauschalen Maßnahmen.