Eins fügt sich ins andere: Da Merkels Corona-Regime mit seinen demnächst „bundeseinheitlichen“ Freiheitsberaubungen für seinen Fortbestand zwingend auf Inzidenzwerte von 100 oder mehr angewiesen ist, besteht die große Herausforderung darin, diesen politischen Pseudo-Krisenzustand künstlich auch dann weiter aufrechtzuerhalten, wenn die Lockdown-Maßnahmen wirken und sich damit selbst entbehrlich machen würden. Mit der „Notbremse“ fallen zwingend die Schnelltests in Einzelhandel, Außengastronomie (sowie ab Inzidenz 200 auch in Schulen und Kitas) zwangsläufig weg. Also müssen sie anderweitig ausgeglichen werden: Durch die Testpflicht in Betrieben.