Selten war eine namentliche Abstimmung über ein Gesetz im Bundestag so wichtig und unerlässlich wie diejenige über die sogenannte „Änderung des Infektionsschutzgesetzes“. Denn dabei geht es um nichts anderes als um die Ermächtigung der Bundesregierung, mittels des beliebig manipulierbaren Inzidenzmaßstabs den mit der Virusgefahr begründeten Ausnahmezustand zu verschärfen und auszudehnen.