„Kein ‘L’Amour toujours‘ auf Groß-Events! Machtwort für Oktoberfest und Fanfest“ – Schlagzeilen wie diese sind jetzt in deutschen Medien zu lesen. Und erst kürzlich konnte man dort erfahren, dass eine private Gartenparty mit 20 Gästen in Weinstadt in Rheinland-Pfalz von 70 Polizisten gestürmt wurde, weil dort „verbotene Lieder“ gesungen wurden. Nachbarn hatten sich darüber beschwert – und über die Ruhestörung. Früher nannte man das Denunziation, heute „Demokratieförderung“ (siehe hier).
Mit wurde bei beiden Nachrichten richtig mulmig. Vor allem auch angesichts der Assoziationskette, die sie auslösten. Vielleicht bin ich naiv, aber nach meiner Vorstellung kann es in einer freiheitlich-demokratischen Demokratie mit echter Meinungsfreiheit keine verbotenen Lieder geben. In den USA ist diese Freiheit grenzenlos; in Deutschland durch die einschlägigen Verbote etwa für nationalsozialistisches Liedergut wie das „Horst-Wessel-Lied“ eingeschränkt. Das lässt sich noch erklären und rechtfertigen – auch wenn es der reinen Lehre der Meinungsfreiheit widerspricht.