Die Anwaltskanzlei Dr. Lipinski veröffentlichte am 4. Mai einen umfangreichen Pressetext, der einen wesentlichen Erfolg vor dem Oberlandesgeicht Stuttgart beschreibt und den wir in Folge wiedergeben wollen. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte die Bußgeldbewehrung der Maskenpflicht gemäß Coronaverordnung vom Mai 2020 für verfassungswidrig. Die drei Bußgeldrichter des OLG-Senats hielten fast sämtliche Corona-Maßnahmen bis 19.11.2020 für verfassungswidrig.
Pressemeldung der Rechtsanwaltskanzlei Lipinski, Heidelberg
Rechtsanwalt Dr. Lipinski hat für seinen Mandanten, den Corona-Maßnahmen- und Impfpflichtkritiker Hans Tolzin, einen großen Erfolg beim Oberlandesgericht Stuttgart errungen. Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Bußgeldbescheid, den der Mandant im Juni 2020 erhalten hat, weil er es „gewagt“ hatte, am 16.05.2020 in einer Stuttgarter U-Bahn keine sog. Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dr. Lipinski für seinen Mandanten Einspruch ein. Die daraufhin stattgefundene mündliche Verhandlung beim Amtsgericht Stuttgart zeichnete sich vor allem durch die schlichte Unlust und Arbeitsverweigerung der jungen Amtsrichterin aus, sich umfassend mit den vielen verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen wenigstens ansatzweise auseinanderzusetzen, was zur Verurteilung des Mandanten führte. Hiergegen wurde Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht Stuttgart erhoben. Bereits mit Beschluss vom 05.04.2023 legte der laut Gesetz grundsätzlich alleinzuständige Einzelrichter das Rechtsbeschwerdeverfahren seinem gesamten Senat vor…
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