Das gab es noch nie: Das öffentlich-rechtliche Fernsehen ARD möchte einem Alternativmedium die Ausstrahlung verbieten. Vorgeschoben ist ein Markenrechtsstreit. 72 Seiten dick ist das Anwaltsschreiben, das dieser Tage beim kritischen TV-Sender AUF1 eingetrudelt ist. Absender: ARD, das Erste Deutsche Fernsehen. Mühen und Kosten sind der ARD egal, schließlich kassiert man dort Milliarden an Zwangsgebühren. Im Jahr 2021 waren es für ARD und ZDF gemeinsam satte 8,42 Milliarden. Mit diesem finanziellen Hintergrund gehen die Schwergewichte ohne Rücksicht auf Unkosten gegen die spendenbasierten alternativen Medien los. Im Schriftsatz vertreten die Anwälte der ARD die Auffassung, dass der Sender „AUF1“ das Logo und die Marke von der ARD abgekupfert hätte. Bei AUF1 weist man die Vorwürfe empört von sich. Zu Kopfschütteln führen darüber hinaus Aussagen wie: AUF1 wolle „von der Anziehungskraft, dem Image und guten Ruf sowie dem hohen Ansehen der ARD profitieren.“ Dabei könnte der Unterschied nicht größer sein! Alternative Medien wurden ja gerade deshalb gegründet, um eine erkennbare Alternative zu den Systemmedien zu sein, um der Lügenpresse Paroli zu bieten, um die Einheitsfront des Establishments zu durchbrechen. AUF1 hat gerade in den letzten Wochen mit der Thematisierung der „Transhumanismus-Agenda“, die die Menschen biologisch abschaffen möchte, das Establishment gegen sich aufgebracht. Hysterisch und panisch wird AUF1 diffamiert und diskreditiert, ohne bislang ein einziges Argument gegen AUF1 vorgebracht zu haben…
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