Erneut haben deutsche Richter ein Berufsverbot gegen einen impfkritischen Mediziner verhängt: Am Montag wies das Verwaltungsgericht Osnabrück den Eilantrag eines nicht gegen Corona geimpften Zahnarztes zurück, der sich damit gegen ein vom Landkreis Grafschaft Bentheim verhängtes Tätigkeitsverbot zur Wehr setzte. Es handelt sich um keinen Einzelfall. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Mann als Zahnarzt regelmäßig „in unmittelbarem Kontakt zu den Mund- und Nasenöffnungen seiner Patienten” stehe. Dadurch seien sowohl das Infektionsrisiko für den Mediziner als auch das Übertragungsrisiko für Patienten erheblich erhöht, behaupteten die Richter. Wer in Heil- und Pflegeberufen arbeite, trage eine besondere Verantwortung gegenüber seinen Patienten, hieß es weiter. Man fragt sich bei solchen Begründungen, was die so urteilenden Juristen eigentlich glauben, wie Ärzte vor dem Jahr 2020 behandelt haben und wieso damals nie faktische Impfzwänge existierten wegen aller erdenklichen hypothetischen Gesundheitsrisiken, die es auch damals schon gab (und zwar weitaus gravierender als Corona). Eben hierin zeigt sich das Ausmaß der kollektiven Psychose, die sogar die Rechtsprechung anscheinend fest im Griff hält…