Dies verlangt ein Antrag der US-Regierung, über den die WHO an ihrer nächsten Generalversammlung vom 22. bis 28. Mai in Genf entscheidet. Die WHO hat Großes vor und fast niemand weiß davon. In der Schweiz ist die Erklärung einer außerordentlichen Lage dem Bundesrat vorbehalten. Die vorgeschlagenen Änderungen ermächtigen den Generaldirektor der WHO, Gesundheitsnotlagen in jedem Land zu verfügen, und zwar einseitig und gegen den Widerstand des betroffenen Landes. Grundlage ist seine persönliche Einschätzung, dass von dem betreffenden Land eine potenzielle Bedrohung für andere Länder ausgeht. Er muss dazu nur ein Expertengremium der WHO konsultieren. Der Antrag wurde am 18. Januar 2022 von der US-Regierung eingereicht, um die Kompetenzen der WHO zu erweitern, sich einseitig in die Angelegenheiten von Nationen einzumischen, auch wenn sie lediglich im Verdacht stehen, einen «Gesundheitsnotstand» zu haben, der andere Nationen betreffen könnte. Mit der Änderung der «Int. Health Regulations» soll auch eine bisher bestehende Kompetenzbeschränkung der WHO gestrichen werden: «Die WHO konsultiert den Vertragsstaat, in dessen Hoheitsgebiet sich das Ereignis angeblich ereignet, und versucht, von ihm eine Bestätigung zu erhalten…
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