Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine einstweilige Anordnung gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt. Damit bleibt das entsprechende Gesetz in Kraft, wonach die Impfpflicht für Pflege- und medizinisches Personal ab dem 15. März eingeführt wird. Die Verabschiedung der Impfpflicht in Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember hatte eine Klagewelle ausgelöst. Bis 3. Februar waren 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern beim Bundesverfassungsgericht eingegangen, viele davon mit Eilanträgen. Für ihre Entscheidung hatten die Richter ein Musterverfahren ausgewählt – und nun in einem ersten Eilverfahren entschieden…