Kein pauschales Verbot der „Spaziergänge“: In Baden-Württemberg hat ein Gericht das per Allgemeinverfügung verhängte Verbot der Corona-Proteste gekippt. In Ulm wurde eine härtere Gangart und zum Teil auch ein Verbot der „Corona-Spaziergänge“ gefordert. Diese Entscheidung dürfte die Kritiker aufhorchen lassen: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das per Allgemeinverfügung verhängte Verbot von Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen in Bad Mergentheim gekippt. Demnach dürfen sogenannte „Spaziergänge“ in der Stadt im Main-Tauber-Kreis künftig nicht mehr pauschal verboten werden…