Rechtsanwältin Beate Bahner stellt klar: Eine Corona-Impfung mit der Substanz Comirnaty darf auf keinen Fall durchgeführt werden. Jeder Arzt, der eine solche Impfung vornimmt, begeht eine Straftat. Ihre Kollegin Ringeisen stellte Antrag auf Beschlagnahme und Strafanzeige: Es bestehe die unmittelbare Gefahr der Tötung und / oder schweren Körperverletzung für eine Vielzahl von Menschen. Beate Bahner ist selbständige Fachanwältin für Medizinrecht in Heidelberg und Autorin. In ihrem jüngsten Werk „Corona-Impfung. Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“ klärt sie Ärzte darüber auf, dass die Impfung gegen Covid-19 einerseits große Gefahren für die geimpften Personen birgt und andererseits „rechtliches Hochrisikogebiet“ für impfende Ärzte darstellt.