Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mußte darüber urteilen, ob die seit Kurzem geltende 2G-Regel, nach der Geschäfte nur geimpfte oder genese Kunden einlassen und bedienen dürfen, rechtens sind. Ausnahmen waren nach Willen der Politik nur für Läden, die der unmittelbaren Versorgung dienen, etwa Supermarkt oder Apotheke zugelassen. Damit ist nun vorerst Schluss. Das Urteil dürfte auch für andere Bundesländer wegweisend sein…