Jetzt ist es sicher: Mit der nächsten Änderung der Straßenverkehrs-zulassungsordnung soll die Mitnahme von Gesichtsmasken im Erste-Hilfe-Koffer zur Pflicht werden. Demnach müssen „Fahrzeugführer“ auch nach der Corona-Pandemie, wenn alles vorbei ist, immer verpflichtend zwei Mund-Nase-Bedeckungen im Auto dabei haben. Laut Plan der Regierung werden die Masken ein neuer Bestandteil des verpflichtend mitzuführenden Verbandskastens in allen PKWs, LKWs und Bussen. Wann genau die neue Verordnung in Kraft tritt, ist noch nicht klar…