Das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung gehörten bisher zu den Grundrechten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Das nun von der Bundesregierung vorgelegte „Notbremsen-Gesetz“ hebt diese Grundrechte auf.
Passt ja auch zur öffentlich rechtlichen Hetze im SWR vor 2 Tagen…