In 50 wichtigen Datenbanken werden damit unsere persönlichsten Daten und Informationen für alle möglichen Behörden von überall zugänglich, einschließlich der Fahrzeug- und Melderegister. Alle Datenschützer von Bund und Länder waren sich einig: Das ist verfassungswidrig. Sie beziehen sich dabei auch auf eine Entscheidung aus dem Jahr 1983: Das Bundesverfassungsgericht hat damals in einem Urteil im Zusammenhang mit der „Volkszählung“ festgestellt, dass eine Art Personenkennziffer verfassungsrechtlich bedenklich sei.