Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Südwesten mit Wirkung ab Donnerstag aufgehoben. In einem am Montag in Mannheim verkündeten unanfechtbaren Beschluss gaben die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt. Dem Beschluss zufolge ist die bisher landesweit von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr geltende pauschale Ausgangssperre wegen der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen. Zum letzten Mal findet sie in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung.
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