Der Discoumzug in Rommelshausen. Auf einem Acker (gehört einem der Organisatoren, d.H., Privatgrundstück) sollte ein kleines Feuerwerk aus Altbeständen stattfinden. Wurde, trotz Anmeldung, kurzfristig von der Polizei verboten. Ein Störer wurde von der Polizei festgesetzt