Das saarländische Oberverwaltungsgericht hat das Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen im Saarland gekippt. Das Gericht gab in am Montag veröffentlichten Beschlüssen Eilanträgen von Betreibern statt.
Die Richter entschieden mit Blick auf den Betrieb von Friseursalons sowie Tattoo- und Piercingstudios, die Vorgabe stelle voraussichtlich eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen „körpernahen Dienstleistern“ dar. (Az. 2 B 337/20 und 2 B 340/20)
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