Anwalt Ralf Ludwig kritisiert Entwurf des Infektionsschutzgesetzes: „Ich halte das für einen veritablen Skandal“
Ab dem 6. November stehen die Änderungen zum Infektionsschutzgesetz im Bundestag zur Diskussion. Dreh- und Angelpunkt der neuen Regelung ist der Paragraf 28a, mit dem alle Grundrechtseingriffe, die seit Anfang März bestehen, manifestiert werden sollen. In einem Video erklärte Rechtsanwalt Ralf Ludwig, was das bedeutet.
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