Am 2. November entschied das Gericht Dortmund zugunsten dreier Männer. Ihnen waren Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung im Frühjahr zur Last gelegt worden. Das Gericht ließ erkennen, dass eine Verurteilung nicht auf die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen vom 22.03.2020 gestützt werden dürfe.
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