- Ein entsprechender Notfallplan von Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) wurde vom Kabinett gebilligt.
- Bei einer Versorgungskrise soll der Staat in die Produktion und Verteilung von Lebensmitteln eingreifen dürfen.
Die Reform der staatlichen Lebensmittelversorgung im Katastrophenfall ist nach Teilnehmer-Angaben vom Bundeskabinett abgesegnet worden. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) reformiert die bestehenden Regeln aus Zeiten des Kalten Krieges. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf Teilnehmer der Kabinettssitzung.
Welche Regelungen genau von der Bundesregierung beschlossen wurden, ist noch nicht bekannt. Der „Rheinischen Post“ lag vorab ein Entwurf vor. Daraus geht hervor, dass das Ministerium im unwahrscheinlichen Fall einer Versorgungskrise – hervorgerufen etwa durch Naturkatastrophen, Kraftwerksunfälle oder militärische Ernstfälle – künftig vorschreiben darf, dass nur noch große Einzelhandelsfilialen geöffnet werden.
Die Notfallpläne sollen greifen, wenn ein Großteil der Deutschen sich nicht mehr über den freien Markt mit Lebensmitteln eindecken können. Demnach können Bauernhöfe oder andere Lebensmittelbetriebe beschlagnahmt werden, um die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen.
Das Gesetz sieht außerdem vor, die bürokratisch aufwendige Vergabe von Lebensmittelkarten abzuschaffen.